Entwurf — juristische Prüfung ausstehend. Diese Seite ist ein Arbeitsentwurf. Alle Angaben in eckigen Klammern müssen vor dem Livegang durch die tatsächlichen Unternehmensdaten ersetzt werden. Ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG ist Pflicht und ein Launch-Blocker: Eine fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnung gehört zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen Online-Handel.
Stand: 12. Juni 2026
Angaben gemäß § 5 DDG
Betreiber von ruhenacht.de:
[Firmenname] [Rechtsform]
vertreten durch: [Vertretungsberechtigte/r]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Land]
[Jurist: prüfen — bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist die Geschäftsführung als vertretungsberechtigte Person anzugeben. Wird ruhenacht.de als Einzelunternehmen betrieben, steht hier stattdessen der vollständige Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers, gegebenenfalls mit Geschäftsbezeichnung. Erforderlich ist eine ladungsfähige Anschrift — ein Postfach genügt nicht.]
Kontakt
- E-Mail: support@ruhenacht.de
- Telefon: [Telefonnummer]
[Hinweis für den Betreiber: Das Postfach support@ruhenacht.de muss vor dem Livegang eingerichtet sein und tatsächlich betreut werden. § 5 DDG verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen — eine nicht erreichbare Impressums-Adresse ist abmahnfähig.]
Registereintrag
[Handelsregister + Registernummer]
Beispiel: Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort], HRB [Nummer].
[Hinweis: Wird ruhenacht.de von einem Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag betrieben, entfällt dieser Abschnitt ersatzlos.]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: [USt-IdNr.]
[Hinweis: Die USt-IdNr. ist nur anzugeben, soweit vorhanden. Die gewöhnliche Steuernummer gehört nicht ins Impressum und sollte aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden.]
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
[Vor- und Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Jurist: prüfen — diese Angabe betrifft die journalistisch-redaktionellen Inhalte des Ratgebers auf ruhenacht.de. Verantwortlich kann nur eine natürliche Person mit ständigem Aufenthalt in Deutschland sein; sie muss voll geschäftsfähig sein und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden können.]
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
[Entscheidung des Betreibers erforderlich: Der vorstehende Satz ist die übliche Erklärung nach §§ 36, 37 VSBG für Unternehmen, die nicht an Schlichtungsverfahren teilnehmen möchten. Soll RuheNacht freiwillig teilnehmen, ist der Satz durch die Angabe der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Website zu ersetzen. Jurist: prüfen — die Informationspflicht nach § 36 VSBG greift formal erst ab mehr als zehn Beschäftigten; die Erklärung schafft aber auch darunter Klarheit und ist übliche Praxis.]
[Jurist: prüfen — die frühere Pflicht, auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) zu verlinken, ist entfallen: Die Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt und die zugrunde liegende ODR-Verordnung aufgehoben. Der alte Link darf nicht mehr gesetzt werden — ein Verweis auf eine abgeschaltete Pflichtplattform wäre selbst irreführend und damit abmahnfähig. Bitte vor dem Livegang den aktuellen Stand der Hinweispflichten zur Streitbeilegung verifizieren.]